Hundeauslaufgebiete in Oldenburg
8 Hundeauslaufgebiete in Oldenburg (Niedersachsen). Offizielle Freilaufflächen und Hundeauslaufgebiete in deiner Stadt. Wo ist Freilauf erlaubt? Eingezäunt oder offen? Alle Regeln auf einen Blick.
Wo darf mein Hund in Oldenburg ohne Leine laufen?
Oldenburg hat 8 gelistete Freilauf- und Hundeauslaufbereiche, darunter Hundefreilauffläche Drielaker See, Hundefreilauffläche Eversten Holz, Hundefreilauffläche Flötenteich. 1 davon ist eingezäunt. Vor Ort gelten Beschilderung, Schutzgebiete, Spielplatzregeln und die jeweilige kommunale Hundeverordnung.
Alle 8 Hundeauslaufgebiete in Oldenburg auf einen Blick
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8 Hundeauslaufgebiete in Oldenburg
Hundefreilauffläche Drielaker See
Drielake / OsternburgGröße: Großzügige eingezäunte Hundefreilauffläche mit Spielelementen
Seit 2024 komplett eingezäunte Hundefreilauffläche am Hemmelsbäker Kanal im Bereich des Drielaker Sees. Mit Spielelementen für Hunde ausgestattet: Hunde können über Baumstämme balancieren oder einen Slalom-Parcours aus Robinia-Pfählen durchlaufen. Sitzgelegenheiten für Halterinnen und Halter wurden 2024 ergänzt. Erste richtige Hundespielplatz-Variante in Oldenburg, beliebter Treffpunkt im Osten der Stadt. Ganzjährig leinenfreier Auslauf möglich.
nicht belegbar: Die Stadt Oldenburg veröffentlicht kein Verzeichnis der Hundeauslaufflächen. In Niedersachsen gilt nach § 33 NWaldLG vom 1. April bis 15. Juli Leinenpflicht in der freien Landschaft, dazu zählt der Wald. Beschilderung vor Ort geht vor
Quellen: oldenburg.de, ml.niedersachsen.de · geprüft 2026-08-08
Hundefreilauffläche Eversten Holz
EverstenGröße: Ausgewiesene Freilauffläche im nordöstlichen Bereich des Stadtwaldes
Im Eversten Holz, dem mit rund 23 Hektar größten und wichtigsten Naherholungsgebiet im Stadtgebiet Oldenburg, gibt es eine eigene Hundefreilauffläche im nordöstlichen Bereich. Hier dürfen Hunde vom 16. Juli bis 31. März ohne Leine laufen. Vom 1. April bis 15. Juli (Brut- und Setzzeit) gilt auch hier Leinenpflicht. Die Fläche ist nur zur Straße hin eingezäunt, daher gute Abrufbarkeit des Hundes wichtig. Schöner alter Mischwald, sehr beliebt bei Hundehaltern.
nicht belegbar: Die Stadt Oldenburg veröffentlicht kein Verzeichnis der Hundeauslaufflächen. In Niedersachsen gilt nach § 33 NWaldLG vom 1. April bis 15. Juli Leinenpflicht in der freien Landschaft, dazu zählt der Wald. Beschilderung vor Ort geht vor
Quellen: oldenburg.de, ml.niedersachsen.de · geprüft 2026-08-08
Hundefreilauffläche Flötenteich
NadorstGröße: Wiesenfläche am Flötenteich (ohne den Rad-/Fußweg und angrenzenden Grünstreifen)
Hundefreilauffläche am Flötenteich im Stadtteil Nadorst. Beliebter Treffpunkt für Hundehalter im Norden Oldenburgs. Wiesengelände in der Nähe des Sees mit Möglichkeit zum Spielen und Toben. Der angrenzende Rad- und Fußweg sowie der unmittelbare Grünstreifen am Weg sind ausdrücklich nicht Teil der Freilauffläche, dort gilt Leinenpflicht. Gut erreichbar aus Nadorst und Donnerschwee.
nicht belegbar: Die Stadt Oldenburg veröffentlicht kein Verzeichnis der Hundeauslaufflächen. In Niedersachsen gilt nach § 33 NWaldLG vom 1. April bis 15. Juli Leinenpflicht in der freien Landschaft, dazu zählt der Wald. Beschilderung vor Ort geht vor
Quellen: oldenburg.de, ml.niedersachsen.de · geprüft 2026-08-08
Hundefreilauffläche am Großmarkt
DonnerschweeGröße: Freifläche im Bereich der Großmarktstraße
Hundefreilauffläche an der Großmarktstraße im Stadtteil Donnerschwee. Während Veranstaltungen am Großmarkt kann die Fläche temporär gesperrt sein. Wiese mit Auslaufmöglichkeit, zentrumsnah und gut erreichbar. Ganzjährig leinenfreier Auslauf möglich, außerhalb der Veranstaltungstage.
nicht belegbar: Die Stadt Oldenburg veröffentlicht kein Verzeichnis der Hundeauslaufflächen. In Niedersachsen gilt nach § 33 NWaldLG vom 1. April bis 15. Juli Leinenpflicht in der freien Landschaft, dazu zählt der Wald. Beschilderung vor Ort geht vor
Quellen: oldenburg.de, ml.niedersachsen.de · geprüft 2026-08-08
Hundefreilauffläche Weser-Ems Halle
Bloherfelde / WechloyGröße: Grünfläche im Umfeld der Weser-Ems Halle
Hundefreilauffläche im Umfeld der Weser-Ems Halle im Westen Oldenburgs. Wiesen- und Grünfläche, gut erreichbar aus Bloherfelde, Wechloy und Marschweg. Bei Großveranstaltungen in der Halle kann es voller werden. Ganzjährig für leinenfreien Auslauf nutzbar.
nicht belegbar: Die Stadt Oldenburg veröffentlicht kein Verzeichnis der Hundeauslaufflächen. In Niedersachsen gilt nach § 33 NWaldLG vom 1. April bis 15. Juli Leinenpflicht in der freien Landschaft, dazu zählt der Wald. Beschilderung vor Ort geht vor
Quellen: oldenburg.de, ml.niedersachsen.de · geprüft 2026-08-08
Hundefreilauffläche Kennedystraße
BürgerfeldeGröße: Freifläche südlich der Sportanlagen an der Kennedystraße
Hundefreilauffläche südlich der Sportanlagen an der Kennedystraße im Stadtteil Bürgerfelde. Wiesengelände mit Auslaufmöglichkeit, beliebt bei Hundehaltern aus dem Norden und Nordwesten der Stadt. Ganzjährig leinenfreier Auslauf erlaubt.
nicht belegbar: Die Stadt Oldenburg veröffentlicht kein Verzeichnis der Hundeauslaufflächen. In Niedersachsen gilt nach § 33 NWaldLG vom 1. April bis 15. Juli Leinenpflicht in der freien Landschaft, dazu zählt der Wald. Beschilderung vor Ort geht vor
Quellen: oldenburg.de, ml.niedersachsen.de · geprüft 2026-08-08
Hundefreilauffläche Schulzentrum Kreyenbrück
KreyenbrückGröße: Freifläche im Bereich des Schulzentrums Kreyenbrück
Hundefreilauffläche beim Schulzentrum Kreyenbrück im Süden Oldenburgs. Wiesenfläche für leinenfreien Auslauf, gut erreichbar aus Kreyenbrück und Bümmerstede. Ganzjährig nutzbar, in Schulzeiten mit Rücksicht auf den Schulbetrieb.
anderweitig belegt, Beschilderung vor Ort maßgeblich
Quellen: oldenburg.de, ml.niedersachsen.de · geprüft 2026-08-08
Hundefreilauffläche Harreweg
Ohmstede / EtzhornGröße: Freifläche im Bereich des Harreweges
Hundefreilauffläche im Bereich des Harreweges im Nordosten Oldenburgs (Ohmstede / Etzhorn). Wiesengelände mit Auslaufmöglichkeit, ruhige Lage. Beliebt bei Hundehaltern aus dem Norden und Osten der Stadt. Ganzjährig leinenfreier Auslauf möglich.
nicht belegbar: Die Stadt Oldenburg veröffentlicht kein Verzeichnis der Hundeauslaufflächen. In Niedersachsen gilt nach § 33 NWaldLG vom 1. April bis 15. Juli Leinenpflicht in der freien Landschaft, dazu zählt der Wald. Beschilderung vor Ort geht vor
Quellen: oldenburg.de, ml.niedersachsen.de · geprüft 2026-08-08
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