Alles was du als Hundehalter in Hamburg wissen musst: Hundesteuer, Leinenpflicht, Auslaufgebiete, Notdienst und mehr.
Jeder Hund muss innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung oder Zuzug im Hamburger Hunderegister angemeldet werden. Welpen müssen bis zum Ende des 3. Lebensmonats registriert sein. Die Anmeldung ist online (ca. 31 EUR) oder persönlich beim Hamburg Service (ca. 52 EUR) möglich. Die Registrierung im Hunderegister erfüllt gleichzeitig die steuerliche Anmeldepflicht. Ein fälschungssicherer Mikrochip ist Pflicht. Seit dem 01.01.2021 werden keine Steuerzeichen (Hundemarken) mehr ausgegeben.
Hund anmeldenIn Hamburg gilt eine allgemeine Anleinpflicht im gesamten Stadtgebiet. Hunde müssen grundsätzlich an der Leine geführt werden. Eine Befreiung von der Leinenpflicht ist möglich, wenn der Halter eine Gehorsamsprüfung bei einem anerkannten Sachverständigen bestanden hat. Die Befreiung kostet 35 EUR (bei Sachverständigen) bzw. 55 EUR (beim Fachamt). In Einkaufszentren, Fußgängerzonen, bei Veranstaltungen, in Wäldern, Naturschutzgebieten und in der Nähe von Schulen und Spielplätzen gilt immer eine kurze Leinenpflicht, auch mit Befreiung.
Ausnahmen: In über 100 offiziell ausgewiesenen Hundeauslaufzonen (§8 HundeG) ist Freilauf ohne Leine erlaubt. In Grün- und Erholungsanlagen gibt es zusätzliche freigegebene Wege und Flächen (§9 HundeG), auf denen gehorsamkeitsgeprüfte Hunde ohne Leine laufen dürfen. Der Nachweis der Gehorsamsprüfung muss mitgeführt werden.
Bußgeld bei Verstoß: Verstoß gegen die Anleinpflicht (§7 Abs. 2 HundeG): bei Vorsatz 100 bis 600 EUR, bei Fahrlässigkeit 30 bis 300 EUR. Ordnungswidrigkeiten nach dem Hamburger Hundegesetz können mit Bußgeldern bis zu 10.000 EUR geahndet werden.
Brut- und Setzzeit: 01.04. bis 15.07.. Hamburg hat keine gesonderte Verschärfung der Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit, da die allgemeine Anleinpflicht bereits ganzjährig gilt. In Wäldern und Naturschutzgebieten besteht ohnehin ganzjährige kurze Leinenpflicht. Im angrenzenden Schleswig-Holstein und Niedersachsen gelten dagegen saisonale Verschärfungen (01.04. bis 15.07.).
Rechtsgrundlage: Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (HundeG) mit Durchführungsverordnung
13 Freilaufflächen für deinen Hund:
5 Hundestrände in Hamburg.
Alle Hundestrände anzeigen1,2 Hektar großer, komplett eingezäunter Hundewald nördlich von Hamburg. Mannshohe Umzäunung, ideal für Hunde die nicht zuverlässig abrufbar sind. Kleine Waldwege zum Erkunden und Hindernisse zum Überwinden. Anschließend Spaziermöglichkeiten durch den Forst.
Großes Waldgebiet mit offizieller Hundeauslaufzone (ca. 39.340 m²). Mischwald mit breiten und schmalen Wegen. Nicht eingezäunt, aber klar ausgeschildert. In der Nähe des Wildgeheges gilt Leinenpflicht.
Waldiges Gelände in Sülldorf mit offizieller Hundeauslaufzone. Ehemalige Kiesgrube mit natürlichen Hindernissen. Viel Platz zum Spielen und Erkunden im Wald.
Großzügige Grünfläche mit Baumbestand entlang der Alster (ca. 18.500 m²). Offizielle Hundeauslaufzone im Bezirk Eimsbüttel. Kombination aus Wiese und parkartiger Waldlandschaft.
Naturschutzgebiet mit eingezäuntem Hundeauslauf. Mischung aus Wald und offener Weidelandschaft. Balancierbalken und natürliche Hindernisse für Hunde. Einer der beliebtesten Hundeausläufe Hamburgs.
Mo-Fr 20:00-08:00 Uhr, Sa/So/Feiertage 08:00-08:00 Uhr (ganztägig)
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